Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2024/25

Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2024/25

Wichtige Termine:

Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/25 findet am Dienstag, den 12.03.2024 statt. 

Unsere Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2023-2024 beginnt im März 2024. Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an der jeweiligen Sprengelschule zu stellen. Falls Sie die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe wünschen, prüfen wir gerne Ihren Antrag.

Die Moschendorfer Grundschule vermittelt nicht nur Grundfertigkeiten im Rechnen, Lesen und Schreiben. Bei uns erlernen die Kinder auch soziale Verhaltensweisen, erwerben musische und praktische Fähigkeiten, entwickeln ihre Interessen weiter und bauen Werthaltungen auf. Unser Lehrplan spricht in diesem Zusammenhang von Grundlegender Bildung an unserer Grundschule. Es liegt uns selbstverständlich am Herzen, dass die Kinder in den vier Jahren an unserer Grundschule neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, um sich die Welt zu erschließen, sich in ihr zurechtzufinden und sie auch mitzugestalten.

Informationen zur Einschulung

Beginn der Schulpflicht

  1. für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
  2. regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.9.2024 sechs Jahre alt werden (geb. bis
    30.9.2018) Ausnahme: EINSCHULUNGSKORRIDOR (weitere Infos siehe unten „Einschulungskorridor“)
  3. auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 1.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden
  4. auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 1.1.2024 sechs Jahre alt werden (geb. ab 1.1.2019)

Einschulungskorridor

Wen betrifft es?
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30.September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden

Was ist zu beachten?
– Die Kinder durchlaufen ebenso wie alle anderen Kinder das Anmelde- und Einschulungsverfahren
– Die Schule berät auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus
– Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum drauffolgenden Schuljahr eingeschult wird
– Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule im Schuljahr 2022/23 bis spätestens 11. April schriftlich mitteilen. Fristverlängerung ist nicht möglich
– Geben die Eltern bis 11. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (Schuljahr 2023/24) schulpflichtig

Weiterhin gilt
– Eine Zurückstellung in den Fällen des Art. 37 Abs. 2 oder 4 BayEUG ist weiterhin möglich

Ziel
– Stärkung des Elternwillens und der Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern

Unterlagen für die Anmeldung

Folgende Unterlagen werden im Vorfeld für die Schulanmeldung benötigt:

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes (in Kopie)
  • Nachweis über Masernimpfschutz: durch eine Kopie des Impfbuches (Vorderseite und Eintragung der zwei Masernimpfungen,
    oder eine ärztliche Bescheinigung über ausreichenden Masernimpfschutz
  • gelbes Untersuchungheft oder Kopie über die Durchführung der U9
  • soweit bereits durchgeführt: Bescheinigungen vom Gesundheitsamt über die Schuleingangsuntersuchung und ggfs. die
    Bescheinigung über ausreichenden Masernimpfschutz
  • Informationszettel vom Kindergarten (nicht verpflichtend)
  • Sorgerechtsbescheid bei getrenntlebenden Eltern (falls vorhanden)

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